Unsere Leistung der WEG-Verwaltung
Zu unserer Grundleistung gehören die unabdingbaren, in den §§ 27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die nachfolgend aufgeführten Grundleistungen sind mit der pauschalen Vergütung abgegolten. Dazu gehören insbesondere:
- Wirtschaftsplan
- Jahresabrechnung
- Eigentümerversammlung
- Ganzjährige Beratung
- Enhaltung der Hausordnung
- Verträge für die Gemeinschaft
- Überwachung der Dienstkräfte
- Geldverwaltung
- Rechnungskontrolle und Überweisung, Lastschriften
- Buchführung
- Ausschreibung
- Beratung bei Auftragsvergabe
- Auftragsvergabe
- Kontrolle der Auftragsausführung
- Technische Kontrolle
- Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen
- Öfentliche Belange
- Schlüsselbestellungen
- Sicherheitseinrichtungen
- Sondereigentumsverwaltung
Bauoptimierung
Unser Team sorgt für optimale Abläufe bei Instandsetzungsarbeiten z.B. im Objekt, bei Fassaden und Treppenhäusern in Zusammenarbeit mit anderen Firmen.
Die Überwachung der Arbeiten sind durch unsere ausgebildeten Fachkräfte gewährleistet und besonders hier legen wir Wert auf eingespielte Strukturen. Mit eigenen Mitarbeitern, die sich kennen und wissen, wie sie als Team am besten zusammen agieren.
Nur so ist Höchstleistung möglich.